Auszüge aus der Satzung

 

§ 1 Zweck

Der Verein verfolgt den Zweck, die Arbeit und Ziele der Musikschule der Stadt Lünen zu unterstützen und zu fördern. Das kann z.B. erfolgen durch - Förderung von Anschaffungen der Musikschule - Anschaffungen für Projekte der Musikschule - Unterstützung von Aktivitäten der Musikschule - Talentförderung - Durchführung von Eigenveranstaltungen

 

§ 4 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt zur ideellen und materiellen Unterstützung der Aufgaben nach § 1 ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, und zwar durch ausschließliche Förderung der musischen Bildung und Erziehung.

 

§ 5 Mitgliedschaft

Einzelpersonen, juristische Personen oder Körperschaften können auf Antrag Mitglied des Förderkreises werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

 

§ 6 Beiträge/Spenden

Der jährliche Mindestbeitrag beträgt für jedes erwachsene Mitglied 18,50€, für Jugendliche, Auszubildende und Studierende 9,00€. Spendenbescheinigungen werden ab einer Höhe von 50€ ausgestellt, darunter nur auf Antrag. Vereinsregister: VR 20659 Amtsgericht Dortmund

 

 

Druckversion | Sitemap
© Förderkreis Musikschule Lünen e.V.